Arbeitsrecht



Das Arbeitsrecht ist sowohl für Unternehmer als auch für ihre Angestellten ein Rechtgebiet, das beider Leben in wesentlichem Maße bestimmt.

In Zeiten unsicherer wirtschaftlicher Aussichten besteht für Unternehmen zur finanziellen Konsolidierung oft nur der Weg der Reduzierung von Personalkosten. Daneben verlangt der Übergang zu teamorientierten Arbeitsweisen mehr Abstimmung sowohl unter den Arbeitnehmern als auch zwischen Unternehmer und Angestelltem, die auf allen Ebenen neues Konfliktpotential erzeugen kann.

Bei besserer Geschäftslage ist dem Arbeitgeber dagegen häufig daran gelegen, durch Gratifikationen oder ähnliches seine Mitarbeiter besser zu motivieren, wobei natürlich angestrebt wird, derartige Zusatzleistungen auf rein freiwilliger Basis zu erbringen, um nicht in Zeiten wirtschaftlicher Not weiterhin zu Zahlungen verpflichtet zu sein.

Der Arbeitnehmer dagegen ist bei der herrschenden Arbeitsmarktlage zunehmend auf einen stabilen Arbeitsplatz angewiesen.

Dabei ist es naturgemäß so, dass, wie auch in anderen Lebensbereichen, die Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingungen erst dann gestellt wird, wenn aufgrund anderer Umstände das bisherige harmonische Zusammenleben nicht mehr weitergeführt werden kann. Dann ist in aller Regel schnelle und zuverlässige Beratung notwendig, will man nicht - auf beiden Seiten - kaum überschaubare Risiken eingehen.

Zudem ist das Arbeitsrecht ein Rechtsgebiet, das ständigen Veränderungen unterworfen ist. So hat der Gesetzgeber im Zuge verschiedener arbeitsmarktpolitischer Maßnahmenpakete wesentliche Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen, ob im Kündigungsschutzrecht oder im Sozialversicherungsrecht, verursacht. Auch zukünftig ist hier mit ständigen Änderungen zu rechnen.

Auch die Neuordnung des Schuldrechts im Jahre 2002 hat wesentliche Veränderungen mit sich gebracht, insbesondere die Gestaltung von Arbeitsverträgen ist hier betroffen. Die dadurch aufgeworfenen Fragen werden erst jetzt nach und nach durch die Gerichte beantwortet.

Auch dies macht - möglichst vor dem Eintritt einer Krise - die Beratung durch den Fachmann zur Notwendigkeit.

Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren liegt deshalb unser besonderes Augenmerk auf der vorbeugenden Beratung unserer Mandanten, ob durch die Gestaltung rechtssicherer Vertragsentwürfe, die Begleitung und Betreuung von Personalmaßnahmen von Anfang an oder durch schnell erreichbare Hilfe bei Situationen, die sofortiges Handeln erfordern.

Dabei umfassen unsere Dienstleistungen neben dem Bereich des sog. Individualarbeitsrechts, also der Rechtsbeziehungen zwischen einzelnem Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auch die Ebene des Kollektivarbeitsrechts, hier insbesondere die Beratung von Betriebsräten wie Arbeitgebern in Fragen des Betriebsverfassungsrechts.

In all diesen Fällen stehen wir Ihnen dabei gerne zur Seite, Ihre Ziele zu verwirklichen.

Ihr Ansprechpartner: RA Ekkehard Stein, Fachanwalt für Arbeitsrecht