Baurecht
Entsprechend der wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung unserer Kanzlei haben wir uns auf die zivilrechtlichen Aspekte des Baurechts spezialisiert, d.h. auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern und Bauunternehmen, zwischen Generalunternehmer und Handwerker, zwischen Bauträger und bauausführenden Unternehmen, zwischen Bauunternehmer und Subunternehmer...
Auch die vielfältigen Rechtsbeziehungen der Baubeteiligten zu finanzierenden Banken oder Immobilienleasing-Gesellschaften, Architekten, Sonderfachleuten wie Statikern, Bodengutachtern oder Planern der technischen Gebäudeausrüstung fallen in unser Spezialgebiet.
In diesen Bereichen
- beraten wir kompetent und umfassend. Dies betrifft sowohl die Klärung rechtlicher Einzelfragen als auch die beratende Begleitung komplexer Bauvorhaben, Vertragsverhandlungen etc.
- prüfen, gestalten und verhandeln wir Verträge vom einfachen Bauvertrag für die Einzelvergabe bis hin zu komplexen Vertragsgestaltungen, etwa Global-Pauschalpreisverträgen mit Generalunternehmern für Wohnanlagen, Gewerbekomplexe oder Industriehallen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf individuellen, auf Ihre speziellen Bedürfnisse angepassten Lösungen.
- vertreten wir Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich. Wir ziehen Ihre Forderungen ein, sichern Ihre Vergütungsansprüche, machen Ihre Rechte wegen Baumängeln oder bei Bauverzögerungen geltend, wehren unberechtigte Ansprüche ab, schalten Gutachter ein, führen Beweissicherungen durch usw.
In all diesen Bereichen stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und unsere Erfahrung gerne zur Seite.
Ihr Ansprechpartner: RA Harald Frey, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
PAULE & PARTNER
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Deutschland
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