Architekten-/Ingenieurrecht



Architekten- bzw. Ingenieurrecht ist die zivilrechtliche Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Bauherrn und

  • Architekt
  • Statiker
  • Fachplaner
  • Vermesser
  • Bodengutachter

Dabei reicht die Palette vom Architektenvertrag für das Familienheim bis zu komplizierten Generalplanerverträgen für Großprojekte, sei dies in der Form eines federführenden Planungsbüros mit nachgeordneten Spezialplanern oder durch Arbeitsgemeinschaften zwischen Architekten und Ingenieuren.

Inhaltlich sind ebenso Fragen des Leistungsumfangs der Planer zu regeln wie Fragen der Honorierung, Haftung oder des Urheberrechts an den Architektenleistungen. Probleme der Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäfts- (Vertrags-) bedingungen sind genauso relevant wie arbeitsrechtliche Fragen und vieles andere mehr. Dementsprechend

  • prüfen, gestalten und verhandeln wir Architekten- und Ingenieurverträge, Generalplanerverträge, Subplanerverträge, Arbeitsgemeinschaftverträge, aber auch Allgemeine Geschäftsbedingungen;
  • beraten wir umfassend etwa in Fragen der Honorierung oder der Vereinbarung wirksamer Pauschalvergütungen;
  • machen wir Honoraransprüche mit aller Konsequenz geltend und sichern diese beispielsweise durch die Eintragung von Bauhandwerker-Sicherungshypotheken;
  • wehren wir unberechtigte oder überzogene Honoraransprüche ab;
  • führen Haftungsprozesse, beispielsweise bei Bausummenüberschreitungen oder wegen Baumängeln für Architekten und Ingenieure ebenso wie für Bauherren.

In all diesen Problemfeldern stehen wir Ihnen jederzeit als kompetente und zuverlässige Partner zur Seite.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Harald Frey