Bauträgerrecht
Bauträgerunternehmen agieren in einem besonders komplexen Geflecht von Rechtsbeziehungen, gleichgültig ob sie sich mit Neubau, Sanierung, Aufteilung oder Vermarktung von Bestandsimmobilien beschäftigen.
Sowohl beim Ankauf wie auch bei der Vermarktung von Immobilien werden Grundstückskaufverträge geschlossen, die sich teils nach Kaufrecht, teils nach Werkvertragsrecht richten. Werkvertragsrecht kommt auch bei der Vergabe von Bauleistungen oder beim Abschluss von Planungsverträgen mit Architekten zur Anwendung. Daneben spielen das Wohnungseigentumsrecht und das Mietrecht eine entscheidende Rolle. Gesellschafts-, Arbeits-, Handelsvertreter-, Maklerrecht kommen ebenso zur Anwendung wie das Recht der Kreditsicherheiten oder Fragen der Prospekthaftung.
Wir beraten und vertreten erfolgreich seit rund 20 Jahren namhafte Bauträgerunternehmen. Dabei liegt unser Schwerpunkt auf der Entwicklung integrierter Vertragskonzepte, damit vom Ankauf über Bauleistungen, Teilungserklärung und Energy-Contracting-Konzepte bis zum Verkauf alles "passt".
Aber auch in allen damit zusammenhängenden Einzelfragen beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich gerne, prüfen, gestalten und verhandeln Verträge - kurz:
Wir stehen Ihnen in allen Fragen jederzeit mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Harald Frey
PAULE & PARTNER
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Deutschland
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